

Verkehrswertgutachten in Erfurt und Thüringen
Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Wert einer Immobilie so, wie er am Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre (§ 194 BauGB). Ich erstelle Verkehrswertgutachten für Häuser, Wohnungen, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbeobjekte und Grundstücke in Erfurt und ganz Thüringen – unabhängig, nachvollziehbar und als belastbare Grundlage für Gericht, Finanzamt, Erbengemeinschaft oder Kaufentscheidung.
01. Erstberatung
Kostenlos: Ich kläre mit Ihnen Anlass, Objekt und Frist.
02. Angebot
Sie erhalten vorab ein verbindliches Honorarangebot.
03. Besichtigung
Ich prüfe die Unterlagen und besichtige die Immobilie.
04. Gutachten
Herleitung nach ImmoWertV, nachvollziehbar dokumentiert und auf Wunsch erläutert.
Für Eigentümer, Erben, Käufer und Investoren ebenso wie für Steuerberater, Rechtsanwälte und Gerichte – unabhängig und ohne Vermittlungsinteresse.
Für wen ich arbeite

Wofür Sie ein Verkehrswertgutachten brauchen
– Erbschaft, Schenkung und vorweggenommene Erbfolge
– Trennung und Scheidung, Zugewinnausgleich
– Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt (§ 198 BewG)
– Kauf und Verkauf einer Immobilie
– Entnahme oder Einlage ins Betriebsvermögen
– Verfahren vor Gerichten, Betreuungsgericht, Zwangsversteigerung
Wie der Verkehrswert ermittelt wird
Grundlage ist die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Je nach Objektart und Marktverhalten wende ich das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren an und plausibilisiere das Ergebnis. Der Bodenwert wird aus den Bodenrichtwerten des zuständigen Gutachterausschusses abgeleitet. Besondere Merkmale wie Rechte, Lasten, Bauschäden oder Modernisierungsbedarf werden gesondert berücksichtigt.

Benötigte Unterlagen: aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen und Grundrisse, Wohn- bzw. Nutzflächenberechnung, Nachweise über Modernisierungen und Energieausweis – bei Wohnungseigentum zusätzlich Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und Protokolle der Eigentümerversammlungen, bei Vermietung Mietverträge bzw. Mieterliste.
Fehlende Unterlagen beschaffe ich auf Wunsch mit Ihrer Vollmacht.
Vollgutachten oder Kurzgutachten?
Verkehrswertgutachten (Vollgutachten)
Vollständige Herleitung nach ImmoWertV mit Ortsbesichtigung und Auswertung von Grundbuch, Bauakte, Bodenrichtwerten und Marktdaten. Geeignet für Gericht, Finanzamt, Erbauseinandersetzung, Scheidung, Betreuungsgericht und Zwangsversteigerung.
Kurzgutachten
Kompakte, begründete Wertermittlung als Entscheidungsgrundlage, zum Beispiel für Kauf, Verkauf, Vermögensplanung oder eine Einigung unter Beteiligten. Für gerichtliche oder steuerliche Nachweise ist das Vollgutachten der richtige Weg.
Kosten
Das Honorar richtet sich nach Objektart, Umfang, Unterlagenlage und Zweck des Gutachtens. Sie erhalten vorab ein schriftliches Angebot – die Erstberatung ist kostenfrei.
Die Bearbeitungszeit hängt von Objekt und Unterlagenlage ab; einen verbindlichen Termin nenne ich mit dem Angebot.
Häufige Fragen
Wer darf Gutachten für das Finanzamt erstellen?
Als Nachweis nach § 198 BewG dienen regelmäßig Gutachten des Gutachterausschusses, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger. Ich bin nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert (DIAZert).
Ist eine Ortsbesichtigung notwendig?
Für ein belastbares Gutachten in der Regel ja. Ist eine Innenbesichtigung nicht möglich, werden die getroffenen Annahmen im Gutachten offen dokumentiert.
Wie lange ist ein Verkehrswertgutachten gültig?
Ein Gutachten bezieht sich immer auf einen Stichtag. Es hat kein festes Ablaufdatum; bei veränderten Marktverhältnissen oder baulichen Änderungen kann eine Aktualisierung sinnvoll sein.
Arbeiten Sie auch außerhalb von Erfurt? Ja, in ganz Thüringen – mit Schwerpunkt Erfurt, Weimar, Jena, Gotha, Landkreis Sömmerda, Ilm-Kreis und Weimarer Land.