
Immobilienbewertung bei Trennung und Scheidung
Gehört eine Immobilie zum gemeinsamen Vermögen, ist ihr Wert bei Trennung und Scheidung eine der zentralen Fragen – für den Zugewinnausgleich ebenso wie für die Übernahme durch einen Partner. Ein neutrales Verkehrswertgutachten schafft eine sachliche Grundlage, auf die sich beide Seiten stützen können.
01. Erstgespräch
02. Angebot
Vertraulich: Ich kläre Anlass, Stichtage und Beteiligte.
Sie erhalten vorab ein verbindliches Honorarangebot.
03. Besichtigung
04. Gutachten
Ich prüfe die Unterlagen und besichtige die Immobilie.
Verkehrswertgutachten, auf Wunsch mit Erläuterung der Ergebnisse.
Für wen ich arbeite


Warum ein neutrales Gutachten Streit vermeidet
Online-Schätzungen und Maklermeinungen liegen oft weit auseinander. Ein nachvollziehbar begründetes Gutachten nimmt Emotionen aus der Diskussion und ist auch in einem gerichtlichen Verfahren verwertbar.
Stichtage im Zugewinnausgleich

Für den Zugewinnausgleich kommt es auf den Wert zu bestimmten Stichtagen an – insbesondere zu Beginn der Ehe (Anfangsvermögen) und bei Zustellung des Scheidungsantrags (Endvermögen).
Ein Gutachten kann den Wert auch zu einem zurückliegenden Stichtag ermitteln.
Übernahme und Beauftragung
Ein Partner übernimmt
Soll einer der Partner die Immobilie übernehmen, ist der Verkehrswert die Ausgangsgröße für die Ausgleichszahlung. Bestehende Darlehen werden bei der Vermögensauseinandersetzung gesondert berücksichtigt.
Gemeinsamer Auftrag
Beauftragen beide Partner das Gutachten gemeinsam, gehen beide von derselben Grundlage aus.
Auftrag durch eine Seite
Möglich ist auch die Beauftragung durch eine Seite oder über die Rechtsanwälte – ich arbeite in jedem Fall unabhängig und unparteiisch.
Das Honorar richtet sich nach Objektart, Umfang, Unterlagenlage und Anzahl der Stichtage. Sie erhalten vorab ein schriftliches Angebot – die Erstberatung ist kostenfrei.
Häufige Fragen
Muss mein Ex-Partner der Besichtigung zustimmen?
Für eine Innenbesichtigung brauche ich Zugang zur Immobilie. Ist dieser nicht möglich, werden die getroffenen Annahmen im Gutachten offen dokumentiert.
Arbeiten Sie mit Rechtsanwälten zusammen?
Ja. Auf Wunsch stimme ich mich direkt mit den beteiligten Kanzleien ab.
Wird das Gutachten vertraulich behandelt?
Selbstverständlich. Ergebnisse gehen nur an die Auftraggeber bzw. an die von ihnen benannten Personen.
Ich arbeite in ganz Thüringen – mit Schwerpunkt Erfurt, Weimar, Jena, Gotha, Landkreis Sömmerda, Ilm-Kreis und Weimarer Land.