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Moderne Wohnanlage aus Beton – Immobilienbewertung bei Erbschaft und Schenkung

Immobilien­bewertung bei Erbschaft und Schenkung

Nach einem Erbfall oder vor einer Schenkung stellt sich fast immer dieselbe Frage: Was ist die Immobilie wert? Ob Miterben ausgezahlt werden, das Finanzamt einen zu hohen Wert ansetzt oder Eltern eine Übertragung mit Wohnrecht planen – ein unabhängiges Verkehrswertgutachten schafft eine sachliche Grundlage für alle Beteiligten.

Kostenlos: Ich kläre Anlass, Beteiligte, Stichtag und Frist.

01. Erstberatung

Sie erhalten vorab ein verbindliches Honorarangebot.

02. Angebot
03. Besichtigung

Ich prüfe die Unterlagen und besichtige die Immobilie.

Verkehrswertgutachten, auf Wunsch mit Erläuterung für alle Beteiligten.

04. Gutachten

Für Erben, Erbengemeinschaften und Schenkende ebenso wie für Steuerberater und Rechtsanwälte – unabhängig und ohne Vermittlungsinteresse.

Für wen ich arbeite

Immobiliengutachter Stefan Oschmann vor einem Einfamilienhaus

Typische Situationen

  • Eine Erbengemeinschaft möchte die Immobilie aufteilen oder einen Miterben auszahlen

  • Das Finanzamt setzt für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer einen zu hohen Wert an

  • Eltern übertragen eine Immobilie zu Lebzeiten an ihre Kinder (vorweggenommene Erbfolge)

  • Ein Wohnrecht oder Nießbrauch soll bei der Bewertung berücksichtigt werden

  • Pflichtteilsansprüche sollen bemessen werden

  • Der Zustand der Immobilie soll vor einem Umbau dokumentiert werden

Erbschaftsteuer zu hoch? Der Nachweis nach § 198 BewG

Das Finanzamt ermittelt den Grundbesitzwert nach typisierenden Verfahren. Liegt der tatsächliche Verkehrswert niedriger, können Sie dies nach § 198 BewG nachweisen. Als Nachweis dienen regelmäßig Gutachten des Gutachterausschusses, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger. Ich bin nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert (DIAZert).

Beachten Sie die Einspruchsfrist Ihres Bescheids und stimmen Sie das Vorgehen mit Ihrem Steuerberater ab. Mehr dazu auf der Seite „Gutachten für das Finanzamt“.

Grundrisspläne und Tablet auf dem Schreibtisch – Nachweis des niedrigeren Werts nach § 198 BewG

Erbengemeinschaft, Schenkung und Umbau

Miterben fair auszahlen

In einer Erbengemeinschaft hängt die Auszahlung direkt vom Verkehrswert ab. Ein neutrales Gutachten, das alle Erben gemeinsam beauftragen, versachlicht die Diskussion und verhindert, dass einzelne Schätzungen gegeneinanderstehen.

Wohnrecht und Nießbrauch

Wird eine Immobilie mit Wohnrecht oder Nießbrauch übertragen, mindert das Recht ihren Wert. Im Gutachten wird das Recht nachvollziehbar bewertet und vom Wert des unbelasteten Grundstücks abgegrenzt.

Zustand vor dem Umbau dokumentieren

Planen Erben einen Umbau, sollte der Zustand zum Bewertungsstichtag vorher festgehalten werden. Sonst lässt sich der Wert zum maßgeblichen Stichtag später kaum noch belegen.

Das Honorar richtet sich nach Objektart, Umfang, Unterlagenlage und Zweck des Gutachtens. Sie erhalten vorab ein schriftliches Angebot – die Erstberatung ist kostenfrei.

Häufige Fragen

Auf welchen Stichtag wird bewertet?

Für die Erbschaftsteuer ist grundsätzlich der Todestag maßgeblich, bei einer Schenkung der Tag der Ausführung. Für die Auseinandersetzung unter Erben kann ein anderer Stichtag vereinbart werden.

Können alle Erben das Gutachten gemeinsam beauftragen?

Ja. Ein gemeinsamer Auftrag ist oft der beste Weg, weil alle Beteiligten von derselben Grundlage ausgehen.

Ich wohne nicht in Thüringen – geht das trotzdem?

Ja. Die Abstimmung läuft telefonisch, per E-Mail oder Video; für die Ortsbesichtigung genügt ein Termin mit Zugang zur Immobilie.

Praxisbeispiele finden Sie im Blog unter „Aktuelle Bewertungsfälle“ – etwa zur vorweggenommenen Erbfolge mit Wohnrecht und zu einem Erbfall mit Umbau in Weimar.

Sie haben eine Immobilie geerbt oder planen eine Schenkung?

Schildern Sie mir kurz Ihre Situation – ich sage Ihnen, welches Gutachten Sie brauchen.

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