
Kaufpreisaufteilung für Ihre Immobilie
Wer eine vermietete Immobilie kauft, kann nur den Gebäudeanteil des Kaufpreises abschreiben – Grund und Boden unterliegen keiner Abschreibung. Wie hoch der Gebäudeanteil ist, entscheidet daher über Ihre jährliche AfA. Ich ermittle die Aufteilung des Kaufpreises auf Boden und Gebäude sachverständig und nachvollziehbar.
01. Erstberatung
Kostenlos: Ich kläre Objekt, Kaufpreis und Ziel.
02. Angebot
Sie erhalten vorab ein verbindliches Honorarangebot.
03. Besichtigung
Ich prüfe Kaufvertrag, Grundbuch und Bauunterlagen und besichtige die Immobilie.
04. Gutachten
Begründete Kaufpreisaufteilung zur Vorlage beim Finanzamt.
Für wen ich arbeite
Für Kapitalanleger und Vermieter ebenso wie für Steuerberater – unabhängig und ohne Vermittlungsinteresse.


Warum die Kaufpreisaufteilung über Ihre AfA entscheidet
Ist im Kaufvertrag keine Aufteilung vereinbart oder erscheint sie dem Finanzamt nicht plausibel, setzt die Finanzverwaltung häufig ihre eigene Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung an. Je nach Lage und Objekt kann das einen hohen Bodenanteil und damit eine niedrigere Abschreibung bedeuten.
Die Arbeitshilfe der Finanzverwaltung und ihre Grenzen
Die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums ist ein typisierendes Rechenmodell. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist sie für die Finanzgerichte nicht bindend; bestehen Zweifel an der Aufteilung, ist regelmäßig ein Sachverständigengutachten maßgeblich. Ein Gutachten belegt die tatsächlichen Wertverhältnisse von Grundstück und Gebäude.
So gehe ich vor: Ortsbesichtigung und Auswertung von Kaufvertrag, Grundbuch und Bauunterlagen, Ermittlung von Bodenwert und Gebäudewert nach ImmoWertV und Aufteilung des tatsächlichen Kaufpreises im Verhältnis der ermittelten Werte – nachvollziehbar dokumentiert für Finanzamt und Steuerberater.

Wann sich ein Gutachten lohnt
Hoher Bodenrichtwert
Wenn der Bodenrichtwert in Ihrer Lage hoch ist – dann wirkt sich die Aufteilung besonders stark auf Ihre Abschreibung aus.
Einwände des Finanzamts
Wenn das Finanzamt eine vertragliche Aufteilung nicht anerkennt.
Vor dem Kauf
Um die Aufteilung im Kaufvertrag von Anfang an fundiert festzulegen.
Gebäudeanteil und Nutzungsdauer bestimmen gemeinsam die Höhe Ihrer Abschreibung. In Verbindung mit einem Restnutzungsdauergutachten lassen sich beide Gutachten auf Basis einer Ortsbesichtigung aufeinander abstimmen.
Häufige Fragen
Reicht nicht die Aufteilung im Kaufvertrag?
Eine vertragliche Aufteilung wird grundsätzlich zugrunde gelegt, wenn sie die realen Wertverhältnisse nicht verfehlt und wirtschaftlich haltbar erscheint. Ein Gutachten stützt sie – oder zeigt, dass eine andere Aufteilung sachgerecht ist.
Muss das Finanzamt das Gutachten akzeptieren?
Ein Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung. Entscheidend sind Nachvollziehbarkeit und Plausibilität – darauf ist das Gutachten ausgelegt. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Was kostet das Gutachten?
Das Honorar richtet sich nach Objektart, Umfang und Unterlagenlage. Sie erhalten vorab ein schriftliches Angebot – die Erstberatung ist kostenfrei.
Benötigte Unterlagen: notarieller Kaufvertrag, aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen, Grundrisse und Wohnflächenberechnung, bei Wohnungseigentum die Teilungserklärung. Auf Wunsch stimme ich mich direkt mit Ihrer Steuerkanzlei ab.